Verfahren zur Übertragung von Triodos Aktienähnlichen Rechten im Erbfall
Wenn der Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten verstorben ist, wenden Sie sich bitte an Support@captin.nl
Zur Bearbeitung benötigen wir einen Nachweis des Todesfalls sowie einen geeigneten Nachweis der Erbenstellung Beispiele, da nach deutschem Recht auch statt Erbschein ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis in Frage kommt. Falls CAPTIN/Triodos tatsächlich zwingend einen Erbschein verlangt, sollte das so vorgesehen und begründet sein. Andernfalls ist eine offenere Formulierung empfehlenswert. Sterbeurkunde und Erbschein).
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (durch die Triodos Bank) informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Sobald die Berechtigung der Erben festgestellt wurde, kann die Übertragung der Triodos Aktienähnlichen Rechte veranlasst werden.
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