Verfahren zur Übertragung von Triodos Aktienähnlichen Rechten im Erbfall - Captin Verfahren zur Übertragung von Triodos Aktienähnlichen Rechten im Erbfall - Captin

Verfahren zur Übertragung von Triodos Aktienähnlichen Rechten im Erbfall - Captin

Verfahren zur Übertragung von Triodos Aktienähnlichen Rechten im Erbfall

Wenn der Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten verstorben ist, wenden Sie sich bitte an Support@captin.nl

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir einen Nachweis des Todesfalls sowie einen Nachweis der Erbenstellung. Hierfür bitten wir Sie, uns eine Sterbeurkunde und einen Erbschein bzw. eine entsprechende Erklärung der Erbenstellung zu übermitteln. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Triodos Bank werden wir Sie über die weiteren Schritte informieren. Sobald die Erbenstellung festgestellt und bestätigt wurde, kann die Übertragung der Triodos Aktienähnlichen Rechte veranlasst werden.