Der über dem Auftragsbuch angezeigte Preis ist ein vorläufiger Richtpreis, der gelten würde, wenn
die Handelsrunde an dem unten angegebenen Datum auf der Grundlage der vor der Berechnung
dieses Preises eingereichten Aufträge stattfinden würde.
Achtung! Dieser vorläufige Preis ist nur ein Richtpreis und kann schließlich vom endgültigen
Transaktionspreis abweichen, der jeden Mittwoch (vorbehaltlich von Ausnahmen) während der
Handelsrunde ermittelt wird. Aus dem vorläufigen Richtpreis können daher keine Rechte
hergeleitet werden
26
-8
War dieser Beitrag hilfreich?
9 von 26 fanden dies hilfreich